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Artikel 3: Offizielle Kneipe
§ 13 Die Kneipe ist eine weniger feierliche Form des Commerses. Findet dafür aber wesentlich häufiger statt. Sie wird üblicherweise nur von Vertretern einer Verbindung geschlagen. Gäste sind zwar willkommen, es ist aber durchaus angebracht sie sine feminis zu schlagen. Sie kennt außerdem einen sogenannten inoffiziellen Teil, in welchem andere eingesetzte Chargierte ihre Vorgänger liebevoll spöttisch parodieren.
§ 14 Jede offizielle Kneipe besteht aus einem hochoffiziellen, offiziellen und inoffiziellen Teil.
§ 15 Das Hochofficium: siehe § 8.
§ 16 Das Hochoffiz einer Kneipe besteht aus:
Einzug (1)
Eröffnung (2)
Verbindungsgebet (3)
Erstes Allgemeine (4)
Begrüßungscantus (5)
(Prinzipien-)Rede (fakultativ) (6)
Aufnahme- und Ehrenriten (7)
Hymnen (8)
(1) Einzug.
Beim Einzug der Chargen heißt es:
„Silentium! Omnes surgite zum Einzug der Chargierten!“
Wenn möglich wird vom Bierorgler beim Einzug ein adäquater Marsch gespielt.
(2) Eröffnung.
Die Kneipe wird vom Präsidium eröffnet:
„Silentium! Hiermit eröffne ich die heutige […-] Kneipe einer verehrlichen Katholischen Akademischen Verbindung Sanctottensis zu Heiligenkreuz.“
Dann schlägt das Präsidium dreimal mit dem Bummler/ Schläger/ Senioratsschwert (nur wenn der Senior selbst der Kneipe vorsteht) auf den Tisch. Beim dritten Mal tuen die anderen Chargierten es ihm gleich. Sind mehr als drei Chargierte anwesend, ist die Schlagfolge festzulegen.
z. B.: „Der erste Schlag steht bei mir, der zweite bei mir und meinen Contrarien, der dritte bei mir und allen Chargierten.“
siehe auch § 9 Abs. 2.
(3) Verbindungsgebet.
siehe § 9 Abs. 3.
(4) Erstes Allgemeine.
siehe § 9 Abs. 4.
(5) Begrüßungscantus.
siehe § 9 Abs. 5.
(6) Rede. (fakultativ)
Zum Ablauf siehe § 9 Ab.s 6. Die Rede kann durchaus vom Präsidium gehalten werden. Sie sei den Umständen entsprechend. Es sei darauf hingewiesen, dass bei den verschiedenen Aufnahme- und Ehrenriten ein eigener Platz für eine Rede vorgesehen ist.
(7) Wenn ein Anlass gegeben ist, finden nun die verschiedene Aufnahme- bzw. Ehrungsriten statt. Zu deren Ablauf siehe §§ 35, 37, 39, 40, 41.
(8) Nach den vorgenommen Aufnahme- und Ehrungsriten wird der hochoffizielle Teil der Kneipe mit dem Absingen der verschiedenen Hymen abgeschlossen. Diese sind im Regelfall:
Ottonenbundeslied (erste, zweite und letzte Strophe)
Österreichische Bundeshymne (erste Strophe)
Siehe auch § 9 Abs. 8.
§ 17 Das Officium: siehe § 10 Abs. 1-3.
§ 18 Soll ein Inoffiz geschlagen werden, bestimmen das Präsidium und die Contrarien ihre Nachfolger aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder des Kneippersonals. Sie können natürlich auch im Amt verbleiben.
(1) Das Inofficium: Findet im Anschluss an das Officium ein Inofficium statt, übernehmen die bestimmten Nachfolger (insofern diese bestimmt worden sind) das Präsidium bzw. die Contrarien.
(2) Das Inofficium dient der Beendigung der Kneipe in gemütlicher und fröhlicher Stimmung. Die in Salonwichs gewandeten Chargierten sollen durch ihren Dialog den wesentlichen Beitrag leisten. Unterstützt wird das ganze durch die Liederwahl, Biermimiken und weitere erheiternde Beiträge.
(3) Das Präsidium des inoffiziellen Teils darf die Kneipe nur mit Zustimmung des ursprünglichen Präsidiums unter den Tisch schlagen. Das Inofficium endet durch den Auszug der Chargierten.
§ 19 Folgt kein Inoffiz, sprengen sich die Chargierten („Ich sprenge mich mit dem was ich noch in meinem Glase habe in die Luft.“) in die Luft (Reihenfolge: Contrarien, dann das Prasidium) und ziehen aus. Es folgt der Auszug. Siehe dazu: § 12.