Comment - Artikel 3: Schläger, Bummler, Senioratsschwert und Fahne
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Artikel 3: Schläger, Bummler, Senioratsschwert und Fahne
§ 5 Schläger. Aufgrund der zisterziensischen Tradition in welcher die Verarbeitung von Silber in liturgischem Gerät Schlichtheit und Reinheit darstellen soll, führen die freien Studenten der Sanctottensis silberne Glockenschläger.
(1) Der Schläger wird immer links getragen. In der Paradestellung steht man Schulterbreit. Der Schläger ist vor dem Körper abgestellt, beide Hände ruhen auf der Glocke.
(2) Beim Gehen umfasst die linke Hand die Scheide knapp unter der Glocke und verhindert ein hin und her schlingern des Schlägers.
(3) An der Kneiptafel liegt der Schläger, Bummler oder das Senioratsschwert mit der Spitze wegzeigend vom Chargierten in einer Geraden weg auf dem Tisch. Beide Hände ruhen am Griff. Es ist untersagt über die Klinge bzw. den Bummler hinwegzugreifen.
(4) Unmittelbar nach dem Ziehen, vor dem Versorgen und vor und nach dem Strecken wird der Schläger kurz abgesetzt, das heißt er wird an die Brust geführt, wobei die Klinge senkrecht nach oben vor dem Gesicht 2 (21-22) Sekunden verharrt.
(5) Das Strecken des Schlägers symbolisiert Hingabe, Begeisterung, und Einsatzfreudigkeit. Arm und Schläger bilden dabei ein Gerade, die Klinge zeigt schräg nach rechts oben. Der Blick geht zur Spitze der Klinge. Die linke Hand ist hinter dem Rücken verschränkt.
§ 6 Bummler. Um der Sanctottensis als Theologen-Verbindung Ausdruck zu verleihen, führen Angehörige des geistlichen Standes (Ordensmänner, Alumnen) statt des Glockenschlägers einen Bummler mit.
(1) Wird mit Bummler chargiert, so wird der Bummler in der linken Armbeuge, leicht an den Körper gedrückt, getragen. Zeige- und Mittelfinger der linken Hand liegen ausgestreckt am Bummler.
(2) Beim Strecken wird der Bummler vom Körper weg mit dem rechten Arm nach vorne gehalten. Damit wird der Knauf präsentiert, auf dem das Wappen Sanctottensis zu sehen ist. Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand liegen ausgestreckt am Bummler. Der linke Arm ist hinter dem Rücken verschränkt.
§ 7 Senioratsschwert.
(1) Der amtierende Senior und mit dessen Erlaubnis der designierte Senior führen das Senioratsschwert.
(2) Geistliche Seniores dürfen das Schwert nur führen, nicht tragen. Daher ist für Ortswechsel ein eigener Schwertträger aus der Familie des Erzmarschalls zu bestimmen.
(3) Beim Gehen hält man es senkrecht aufrecht vor dem Körper.
(4) Beim Absetzen beschreibt man mit der Schwertspitze einen Kreis nach rechts. Beim Wiederaufnehmen wird die Kreisbewegung nach links vollendet.
(5) Statt des Streckens wird das Schwert mit dem Knauf nach unten, senkrecht vor dem Körper gehalten.
§ 8 Fahne.
(1) Die Fahne ist gesegnet und das ehrwürdigste Symbol der Verbindung. Grundsätzlich wird mit Fahne chargiert. Sie wird vom Mittelchargierten getragen.
(2) Er trägt die Fahne aufrecht und so, dass das Wappen von vorne zu sehen ist. Die rechte Hand ist über der linken, wobei die gestreckte recht Handfläche senkrecht zur Stange zu halten ist.
(3) Der Fahnenträger trägt keinen Schläger oder Bummler und grüßt nicht. Stattdessen senkt er leicht die Fahne nach vorne.