Comment - Artikel 4: Kirchliche Anlässe
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Artikel 4: Kirchliche Anlässe
§ 14 Heilige Messe (allgemein)
(1) Kurz vor Beginn der Messe ziehen die Chargierten durch den Mittelgang vor dem Altar in die Kirche ein. Sie grüßen. Der Chargierte, der die Fahne führt, senkt die Fahne tief und beschreibt mit der Fahnenspitze ein Kreuz (von oben nach unten, von rechts nach links). Dann nehmen die Chargen an einem passenden Platz Paradestellung ein.
(2) Zum Einzug des Priesters wird bis zum Altarkuss gegrüßt.
(3) Zum Evangelium drehen sich die Chargierten zum Ort der Verkündigung. Dazu wird gegrüßt.
(4) Bei der Wandlung wird die Fahne gesenkt, die Conchargierten knien auf beiden Knien nieder und legen beiden Hände auf den Nodus bzw. Korb des vor ihnen aufgestellten Bummlers bzw. Schlägers.
(5) Beim Erheben der Hostie (Doxologie), zum Ecce Agnus Dei, dem sakramentalen oder priesterlichen Segen und dem Vorbeizug des Allerheiligsten wird gegrüßt.
(6) Bei der persönlichen Kommunion wird gegrüßt.
(7) Der Auszug aus der Kirche erfolgt in umgekehrter Reihenfolge des Einzuges, nachdem der Priester den Kirchenraum verlassen hat.
§ 15 Priester- bzw. Diakonweihe
(1) Bei einer Priester- bzw. Diakonweihe eines Ottonen gilt § 14 sinngemäß.
(2) Zusätzlich wird gegrüßt beim Akt der Weihe (Kandidat liegt flach auf dem Bauch vor dem Bischof) und bei der Übergabe von Kelch und Hostienschale.
§ 16 Trauung
(1) Bei einer Trauung mit Eucharistiefeier gilt § 14 sinngemäß. Es ist erwünscht, dass der Bräutigam das Band trägt.
(2) Beim Austausch des Ehekonsenses und beim Anstecken der Ringe wird gegrüßt. Wenn andere CV-Corporationen mitchargieren, so ist auf ein einheitliches Bild Rücksicht zu nehmen.
(3) Nach der Trauung nehmen die Chargen vor der Kirche Aufstellung und lassen das Brautpaar unter den gekreuzten Schlägern bzw. Bummlern herziehen. Die Fahne wird gesenkt. Aufstellung erst Schläger, dann Fahne. Die Gratulation wird nach den örtlichen Gegebenheiten vorgenommen. Sie muss dem würdigen Rahmen entsprechen. Das Blumengebinde soll rot-weiß sein. Im Namen der Verbindung gratuliert nur der Senior oder ein Beauftragter.
§ 17 Am Grabe
(1) Wenn es die Umstände erlauben, erweist die Corporation dem verstorbenen Bundesbruder am Grabe die letzte Ehre. Grundsätzlich ist es möglich auch im Trauergottesdienst zu chargieren. Bei Auswärtigen nur am Tage der Beerdigung, sofern dies möglich ist.
(2) Auf dem Weg zum Grabe ist die Reihenfolge: Kissenträger, Fahne mit den Chargierten, Kranz. Auf dem Kissen liegen Deckel und Band des Verstorbenen. Am Grabe stehen die Chargierten tunlichst an der Seite. Nachdem der Geistliche die Gebete gesprochen hat, tritt der Senior oder ein Beauftragter der Verbindung vor, mit Blick zum offenen Grabe und beginnt die Rede mit den Worten: „Lieber Bundesbruder bzw. Alter Herr N. N. ...“ und schließt mit: „... toter Bruder, Band und Deckel hast Du im Leben in Ehren getragen, nimm sie hin als letzten Gruß Deiner trauernden Sanctottensis!“ Band und Deckel werden ins Grab geworfen. „Requiescat in pace!“
Er legt den Kranz in den Farben Sanctottensis (schwarz-rot-weiß) nieder. Alsdann treten die Chargierten vor das Grab und senken die Fahne, die Schläger bzw. Bummler werden über der Fahne gekreuzt. Die Chargierten verlassen anschließend den Friedhof. Der Senior oder ein Beauftragter spricht den Angehörigen im Namen der Verbindung das Beileid aus.
§ 18 Sponsion
Es wir chargiert, wenn ein Bundesbruder spondiert wird. Chargierte ziehen vorher ein und stellen sich nach Möglichkeit vorne rechts auf. Es wird gegrüßt beim Einzug der Professoren, beim Sponsionsgelöbnis des Bundesbruders, bei den Hymnen und beim Auszug.