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Artikel 4: Veranstaltungen

§ 6 Alle Veranstaltungen sind entweder als inoffizielle (io), offizielle (o) oder hochoffizielle (ho) im Semesterprogramm zu kennzeichnen. 

(1) Hochoffizielle Veranstaltungen sind in der Regel:

Semesteranfangs- bzw. -abschlussgottesdienst,

Veranstaltungen des Stiftungsfestes und das Stiftungsfest selbst,

Semesteranfangs- und Semesterschlusskneipe (Incipit- bzw. Excipit-Kneipe),

Trauerkneipen,

Cumulativconvente (CC)

Wahlconvente,

sämtliche vom ChC, BC, CC oder in der GO als hochoffiziell bestimmte Anlässe.

Es herrscht Anwesenheitspflicht für alle ordentlichen Mitglieder (Burschen, Bandinhaber, Zeitweilige Mitglieder und Philister, Bandphilister, Bandphilister h. c. in NÖ und Wien) und Probemitglieder (=Füchse), wobei Füchse vom CC ausgenommen sind. Die Bekleidung ist festlich: Mindestens dunkler Anzug bzw. grauer Anzug im Sommer, Tracht, Uniform, geistliches Gewand (Soutane, Habit, etc.) und ordentliche schwarze Schuhe.

(2) Offizielle Veranstaltungen sind in der Regel:

Burschenconvente (BC),

Akademische Convente (AC),

Gesangsconvente (GC),

für Füchse die Fuchsenconvente (FC),

sämtliche vom ChC oder BC als offiziell bestimmte Veranstaltungen.

Es herrscht Anwesenheitspflicht für alle Aktive (Burschen, Bandinhaber, Zeitweilige Mitglieder, Füchse; wobei Füchse vom BC ausgenommen sind). Die Bekleidung ist ordentlich: Anzug oder Kombination (mit Sakko), geschlossener Kragen (Krawatte, Mascherl, Plastron), keine blauen Jeans.

(3) Inoffizielle Veranstaltungen sind als solche gekennzeichnet. Es herrscht keine Anwesenheitspflicht. Die Bekleidung sollte dennoch ordentlich (siehe oben) sein. 

(4) Eine Entschuldigung wird in schriftlicher Form (Email) mindestens einen 24 h vor der Veranstaltung an Consenior oder Senior gerichtet. Füchse richten ihre Entschuldigung immer auch an den Fuchsmajor.

(5) Nach dem Besuch einer Veranstaltung verabschiedet sich jedes ordentliche Mitglied beim Senior oder Consenior, Füchse zusätzlich beim FM.

(6) Beim Zuspätkommen auf Conventen und Kneipen wird nur der Senior bzw. das Präsid begrüßt.

(7) Füchse dürfen Veranstaltungen oder Häuser anderer Verbindungen nur in Begleitung eines geburschten Bundesbruders besuchen. Ansonsten muss der FM für sie um Couleurschutz ansuchen.

(8) Über das Verhängen von Strafen bei unentschuldigtem Fernbleiben entscheidet eine eigens erlassene Pönalienordnung.