Comment - Artikel 3: Commers und Kneipe
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Artikel 3: Commers und Kneipe
§ 9 Als Chargierte der präsidierenden Verbindung an einem Commers oder einer Kneipe bleiben im Präsidium.
(1) Das Einrichten von Contrarien ist gestattet, aber nicht zwingend notwendig.
(2) Erhebt sich das Präsidium, so haben sich auch seine Contrarien zu erheben. Sitzen ist für das Präsidium nur während der Colloquien statthaft.
§ 10 Als Chargiervertreter sitzt man im Allgemeinen bei Gesängen, Festreden und Beiträgen aus der Corona.
§ 11 Alle Chargierte und Chargiervertreter grüßen beim Akt der Reception, Burschung, Philistierung, Bandverleihung, bei Begrüßung, Zutrunk und sooft es vom Präsid befohlen wird.
(1) Bei einem Zutrunk an die Corona erheben sich Präsidium und Contrarium, nehmen Glas oder Krug in die Rechte, wechseln es in die Linke, grüßen dann durch Anlegen der Rechten an das Cerevise, nehmen Glas oder Krug wieder in die Rechte, präsentieren das Glas, trinken, wobei die Linke auf dem Rücken ruht, setzen ab, präsentieren das Glas erneut, wechseln Glas oder Krug in die Linke, grüßen wiederum, präsentieren das Glas mit der Rechten und setzen nun mit der Rechten Glas oder Krug auf dem Tisch ab und nehmen wieder Platz.
(2) Sitzen an einem Tisch an der Kneiptafel ausschließlich Chargierte der Sanctottensis so führen alle die Gläser zum Mund, sooft jemand etwas an diesem Tisch trinkt.
(3) Außer dem Präsidium und den Verbindungen, dessen Ehrenband der Senior trägt darf nicht aktiv zugetrunken werden. Zutrunk, d. h. passives zutrinken, darf erwidert werden.
(4) Wird von einem Chargierten oder Couleurvertreter der Sanctottensis ein Grußwort an die Corona gerichtet, so stehen alle Chargierten der selbigen. Spricht ein Vertreter einer Verbindung, dessen Ehrenband der Senior trägt (z. B. Neostadia), so bleibt er und seine Conchargierten stehen.
§ 12 Kein Chargierter verlässt während des Commerses seinen Platz, es sei denn aus zeremoniellen Gründen. Es ist grundsätzlich verboten an einer offiziellen Kneipe vor den Singen der Hymnen auszuchargieren.
§ 13 Die Fahne befindet sich zur Linken des Präsidiums. Sie wird nie abseits gestellt, ohne dass sich ein Verbindungsmitglied in der Nähe befindet.